1. Anwendungsbereich

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die WOPSA Dittmar Nagel als Auftragnehmer mit AN bezeichnet. Der Vertragspartner wird als Auftraggeber mit AG bezeichnet. Die AGB finden auf alle Verträge Anwendung, durch welche der AN zur Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen verpflichtet wird.


2. Leistungspflicht

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die AN nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Es sei denn, aus der Auftragsbestätigung geht etwas anderes hervor. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, daß sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der AN auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, daß der AN keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die AN für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner solcher Tätigkeiten zu werden.


3. Aufbewahrung von Unterlagen

Mit dem Ende eines Projektes endet auch die Aufbewahrungspflicht der AN von Unterlagen, die ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom AG übergeben wurden.


4. Mitwirkungspflicht

Der AG ist verpflichtet, der AN nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der AG ist ferner verpflichtet, der AN eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den AG verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.


5. Rechte an den Arbeitsergebnissen

Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz an allen von der AN zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der AN zu. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der AN zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem AG nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesehenen Zwecken gestattet.


6. Zurückbehaltungsrecht

Der AN steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom AG zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem AG dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der AN unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.


7. Vergütung

Die AN ist berechtigt, Zwischenabrechnungen für erbrachte Leistungen zu verlangen, sofern sich der Projektverlauf aus nicht von der AN zu verantwortenden Gründen um mehr als sechs Wochen verlängert. Honorare und Erstattungen von im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Aufwendungen und Auslagen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.


8. Haftung

Außer bei Vorsatz haftet die AN nicht für untypische oder unvorhersehbare Schäden. Fällt der AN nur einfache Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung auch für typische und vorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern nicht eine Verletzung von Kardinalpflichten der AN zum Schaden geführt hat. Die Haftungsobergrenze entspricht in jedem Falle der Auftragshöhe.


9. Verjährung

Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des AGs gegen die AN verjähren in 2 Jahren ab Beendigung des Vertragsverhältnisses.


10. Kündigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


11. Beendigung des Auftrags

Bis zu einer Auftragshöhe von 10.000 Euro gilt: Der der AN erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt der AN dem AG schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der AG die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Erklärung der AN schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt. Über einer Auftragshöhe von 10.000 Euro gilt: Der der AN erteilte Auftrag endet mit der Abnahme der Tätigkeit durch den AG. Dazu wird die AN nach Abschluß der Arbeiten die Bereitstellung zur Abnahme schriftlich anzeigen. Die Abnahme ist dann innerhalb von vier Wochen durch den AG vorzunehmen. Innerhalb dieser Zeit kann ein Mängelrüge oder Teilabnahme schriftlich ergehen. Der AN wird die Rüge oder in der Teilabnahme noch bemängelte Anteile überprüfen und etwaige berechtigte Mängel abstellen und erneut die Bereitstellung zur Abnahme schriftlich anzeigen. Danach bleibt dem AG die Zeitspanne zur Prüfung, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge oder Teilabnahme beim AN von den vier Wochen verblieb. Geschieht die Abnahme nicht innerhalb der Frist und wird auch keine Mängelrüge oder Teilabnahme vorgenommen, so gilt der Auftrag als abgenommen.


12. Schlußklauseln

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der AN. Diese kann den AG jedoch auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Mit der Beauftragung des AN erkennt der AG die Geltung der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.



WOPSA Dittmar Nagel
Katharinental 15
51467 Bergisch Gladbach

fon 0 22 02 / 9 61 87 31
fax 0 22 02 / 9 61 87 30
www.wopsa.de
info@wopsa.de