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1. Anwendungsbereich
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die WOPSA Dittmar Nagel als Auftragnehmer
mit AN bezeichnet. Der Vertragspartner wird als Auftraggeber mit AG bezeichnet. Die AGB finden
auf alle Verträge Anwendung, durch welche der AN zur Erteilung von Rat und
Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder
fachlicher Entscheidungen verpflichtet wird.
2. Leistungspflicht
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die AN nur die Erbringung von
Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die
Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Es sei denn, aus der Auftragsbestätigung
geht etwas anderes hervor. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, daß
sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der AN auch
dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer
Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und
dergleichen verpflichtet. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, daß
der AN keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von
Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die
AN für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender
Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner solcher
Tätigkeiten zu werden.
3. Aufbewahrung von Unterlagen
Mit dem Ende eines Projektes endet auch die Aufbewahrungspflicht der AN von Unterlagen, die ihr
zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom AG übergeben wurden.
4. Mitwirkungspflicht
Der AG ist verpflichtet, der AN nach Kräften zu unterstützen und in seiner
Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen. Der AG ist ferner verpflichtet, der AN eine oder mehrere Personen
zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den AG verbindlich alle zur Erbringung der
geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
5. Rechte an den Arbeitsergebnissen
Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen
Leistungsschutz an allen von der AN zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen
erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der AN zu. Die Nutzung,
Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der AN zum Zwecke der Erbringung
der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem AG nur für seinen
eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesehenen Zwecken gestattet.
6. Zurückbehaltungsrecht
Der AN steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom AG zum Zwecke der
Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses
Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem AG dadurch ein auch unter
Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der AN unverhältnismäßiger
Nachteil zugefügt würde.
7. Vergütung
Die AN ist berechtigt, Zwischenabrechnungen für erbrachte Leistungen zu verlangen, sofern
sich der Projektverlauf aus nicht von der AN zu verantwortenden Gründen um mehr als sechs
Wochen verlängert. Honorare und Erstattungen von im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden
Aufwendungen und Auslagen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
8. Haftung
Außer bei Vorsatz haftet die AN nicht für untypische oder unvorhersehbare Schäden.
Fällt der AN nur einfache Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung auch für
typische und vorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern nicht eine Verletzung von
Kardinalpflichten der AN zum Schaden geführt hat. Die Haftungsobergrenze entspricht in
jedem Falle der Auftragshöhe.
9. Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des AGs gegen die
AN verjähren in 2 Jahren ab Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Kündigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Die
Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Beendigung des Auftrags
Bis zu einer Auftragshöhe von 10.000 Euro gilt: Der der AN erteilte Auftrag wird durch
die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt der AN dem AG schriftlich
die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der AG die
Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von
einem Monat nach Zugang der schriftlichen Erklärung der AN schriftlich die
Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt. Über einer
Auftragshöhe von 10.000 Euro gilt: Der der AN erteilte Auftrag endet mit der Abnahme
der Tätigkeit durch den AG. Dazu wird die AN nach Abschluß der Arbeiten die
Bereitstellung zur Abnahme schriftlich anzeigen. Die Abnahme ist dann innerhalb von vier
Wochen durch den AG vorzunehmen. Innerhalb dieser Zeit kann ein Mängelrüge oder
Teilabnahme schriftlich ergehen. Der AN wird die Rüge oder in der Teilabnahme noch
bemängelte Anteile überprüfen und etwaige berechtigte Mängel abstellen
und erneut die Bereitstellung zur Abnahme schriftlich anzeigen. Danach bleibt dem AG die
Zeitspanne zur Prüfung, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge oder
Teilabnahme beim AN von den vier Wochen verblieb. Geschieht die Abnahme nicht innerhalb der
Frist und wird auch keine Mängelrüge oder Teilabnahme vorgenommen, so gilt der
Auftrag als abgenommen.
12. Schlußklauseln
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang
stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand
ist der Sitz der AN. Diese kann den AG jedoch auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand
verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, soll dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind
dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Mit der Beauftragung des AN erkennt der AG
die Geltung der vorstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
WOPSA Dittmar Nagel
Katharinental 15
51467 Bergisch Gladbach
fon 0 22 02 / 9 61 87 31
fax 0 22 02 / 9 61 87 30
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